1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Auftrages heranziehen.
2. Nachprüfung durch den Auftraggeber
Bei der Beladung des Transportgutes hat der Auftraggeber nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
3. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur hat die ihm anvertrauten Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs auszuführen und die Interessen des Auftraggebers zu wahren und zwar gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Sollte sich der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitern, sind diese Leistungen dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen. Zusätzlich zu vergüten sind auch besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
4. Zahlungsbedingungen
Das im Vertrag vereinbarte Entgelt ist bei Inlandtransporten vor Beendigung der Entladung fällig und in bar zu begleichen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur befugt, das Umzugsgut einzubehalten und bis zur Begleichung des vereinbarten Entgeltes durch den Auftraggeber auf dessen Kosten einzulagern.
5. Trinkgelder
Freiwillig gezahlte Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
6. Erstattung der Umzugskosten
Sollte der Auftraggeber bei einer Dienststelle, einem Amt oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung haben, so weist er diese Stelle an, die vereinbarten und fälligen Umzugskosten auf Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
7. Rücktritt
Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber steht dem Möbelspediteur fu?r seine bisherigen Aufwendungen ein Anspruch auf drei Zehntel des für den Umzug vereinbarten Entgeltes zu. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. (insbesondere nach § 346 BGB)
8. Haftungsausschlüsse
Fallen im Rahmen der Umzugsarbeiten Dübelarbeiten an, werden diese vom Auftragnehmer nur durchgeführt, wenn er vorher vom Auftraggeber über die Lage der unter Putz liegenden Leitungen unterrichtet wurde. Sieht sich der Auftraggeber hiezu nicht in der Lage und verlangt dennoch die Durchführung des Dübelarbeiten, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Bei im Rahmen des Umzuges anfallenden Möbelmontagearbeiten, wird für eventuell verschlissene Bänder, Beschläge, Laufschienen etc. keine Haftung übernommen.
9. Transportsicherung
Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bewegliche Teile an hochempfindlichen Geräten wie Fernseh- und Radiogeräten sowie Waschmaschinen etc. zu sichern. Unterlässt er dies, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung befreit. Zur Überprüfung der Sicherungen ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
10. Außerkrafttreten der Haftungsausschlüsse
Die Haftungsausschlüsse von Pkt. 8-9 gelten nicht für vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
11. Vermitteln von Handwerkern
Wird die Vermittlung von Leistungen zusätzlicher Handwerker nötig, haftet der Möbelspediteur nur fu?r die sorgfältige Auswahl.
12. Elektro- und Installationsarbeiten
Wenn im Umzugsvertrag nicht anders vereinbart, sind die Leute des Möbelspediteurs zur Vornahme von Gas-, Wasser-, Elektro- und sonstigen Installationsarbeiten nicht berechtigt.
13. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
14. Abtretung
Der Möbelspediteur ist verpflichtet die ihm zustehenden Rechte aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag auf Verlangen des Ersatzberechtigten an diesen abzutreten.
15. Aufrechnung mit Gegenansprüchen
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs mit fälligen Gegenanspru?chen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt werden und unbestritten sind.
16. Gerichtsstand
Für Rechtstreitigkeiten aufgrund dieses Vertrages im Zusammenhang mit dem Transportvertrag ist ausschließlich das Gericht im Bezirk der Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.
17. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich zur Erfüllung und Ausführung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungshilfen, welche zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Nach Ausführung und Bezahlung des Auftrages werden die Daten nicht weiter verwendet und nach Ablauf der Steuer- und Handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht
18. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.